Barzahlungen waren für uns stets mit einem erhöhten internen Verwaltungsaufwand verbunden. Deswegen hat sich die GWDG entschlossen bei kostenpflichtigen Druck- bzw. Laminierungsaufträgen keine Barzahlung mehr zu akzeptieren. Derartige Aufträge werden nur noch gegen Vorlage einer von Ihrem Institut ausgestellten Kostenübernahmeerklärung angenommen.
Das gilt auch für die Vervielfältigung (d.h. beim Druck von mehr als drei Exemplaren) von Diplom,- Bachelor- oder Masterarbeiten sowie für Dissertationen.
Ohne Kostenübernahme eines nutzungsberechtigen Instituts können wir keine der o.g. Aufträge mehr annehmen.
Warum ist keine Barzahlung beim Drucken bzw. Laminieren mehr möglich?
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2015-10-22 12:44
Stephan Hilker
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